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Drohnenbild vom Logehof

Vor dem Einzug

Bevor der Einzug in den Logehof erfolgt, ist es wichtig, die Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Pflegekasse und ggf. dem Sozialhilfeträger zu klären. Maßgeblich ist der Leistungsbescheid der Pflegekasse, der den Pflegegrad (1–5) bestätigt. Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind in der Regel selbst zu tragen. Reichen Einkommen nicht aus und ist Vermögen bzw. Eigentum nicht vorhanden, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. Die frühzeitige Antragstellung stellt sicher, dass alle Leistungen zum Einzug bereitstehen

Kostenbeteiligung der Pflegekasse

(und ggf. Sozialhilfeträger)

Anträge rechtzeitig stellen. Maßgeblich ist der Leistungsbescheid der Pflegekasse (Pflegegrade 1–5).