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Kurzzeitpflege in Mulsum – wir informieren Sie ausführlich

Vorübergehender stationärer Aufenthalt.

Ist die ambulante Pflege in der häuslichen Umgebung zwischenzeitlich nicht möglich, stellt die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung die umfassende Versorgung sicher. Hier wird der Pflegebedürftige kontinuierlich von einer Pflegekraft versorgt.

Definition Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann zum Beispiel nötig sein, wenn die pflegenden Angehörigen etwa aufgrund von Krankheit verhindert sind. Weitere Gründe sind ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, bei der noch ein Pflegedienst oder ein Heimplatz gefunden werden muss. In diesen Fällen handelt es sich um sogenannte Krisensituationen, die mithilfe der Kurzzeitpflege zu überbrücken sind.

Diese Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege

In der stationären Pflegeeinrichtung werden die Pflegebedürftigen umfassend versorgt. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, die Verpflegung und die Verabreichung der vom Arzt verschriebenen Medikamente.

Voraussetzungen und Anspruch auf die Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf eine Kurzzeitpflege.

Dauer und Kosten für die Kurzzeitpflege

Seit 2022 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € für acht Wochen pro Jahr. Damit dieser Betrag übernommen wird, muss die Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein. Die Kosten setzen sich aus den Bereichen Verpflegung und Unterkunft, Investition sowie Pflege zusammen. Beachten Sie, dass die Pflegekasse lediglich die Pflegekosten übernimmt.  

Die Vorteile der Kurzzeitpflege auf einen Blick:

  • Versorgung Pflegebedürftiger ist in Krisensituationen sichergestellt
  • Pflegende Angehörige erhalten die nötige Auszeit
  • Kosten werden von der Pflegekasse bezuschusst
  • Geschulte Pflegefachkräfte sind rund um die Uhr im Einsatz
  • Flexible, schnelle Aufnahme
  • Pflege in zugelassenen Einrichtungen

Häufig gestellte Fragen zur Kurzzeitpflege (FAQ)

Wie lange dauert die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt?

In den meisten Fällen dauert die Kurzzeitpflege einige Tage oder Wochen. Für bis zu 56 Tage (acht Wochen) übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Welche Leistungen gehören zur Kurzzeitpflege?

Von der Körperpflege über die Verpflegung bis hin zur Verabreichung der vom Arzt verschriebenen Medikamente reicht die Versorgung.

Was kostet eine Woche Kurzzeitpflege?

Dauert der Aufenthalt sieben Tage, beträgt der Eigenanteil demnach circa 245 €. Den genauen Tagessatz erfragen Sie bei der jeweiligen Pflegeeinrichtung. 

Wie läuft eine Kurzzeitpflege ab?

Die Kurzzeitpflege erfolgt immer in einer vollstationären Einrichtung.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?

Der Eigenanteil richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung, ist jedoch unabhängig vom Pflegegrad. Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen. Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Transport liegt je nach Einrichtung bei rund 35 € pro Tag. Über den Entlastungsbetrag können in vielen Fällen weitere Kosten erstattet werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine ausführliche Beratung zu uns auf!

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