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Stationäre Pflege in Mulsum – wir versorgen Sie umfassend

Wenn die Betreuung daheim vorübergehend nicht möglich ist.

Das eigene Zuhause ist nicht zu ersetzen und der Ort, an dem wir auch im Alter und bei gesundheitlichen Beschwerden wohnen bleiben möchten. Manchmal ist die medizinische und pflegerische Versorgung in der gewohnten Umgebung jedoch keine Option mehr, weil eine Erkrankung zu weit fortgeschritten und eine ständige Betreuung nötig ist. Dann ist eine stationäre Pflege erforderlich. 

Definition stationäre Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause nicht betreut werden können, werden in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt. Dies können sowohl Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen als auch Alten- und Pflegeheime sein.

In der Einrichtung werden die pflegebedürftigen Personen ständig von einer Pflegekraft beaufsichtigt, betreut und verpflegt. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege – der Versorgung rund um die Uhr – erfolgt die teilstationäre Pflege zu festgelegten Zeiten, beispielsweise nachts, halbtags oder ganztags.

Leistungen der stationären Pflege

In einer stationären Einrichtung erhält die pflegebedürftige Person eine umfassende Betreuung. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, die Verpflegung und die Gabe der vom Arzt verordneten Medikamente.

Dauer und Kosten für die stationäre Pflege

Die stationäre Pflege kann nur vorübergehend, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bis ein ambulanter Pflegedienst oder Heimplatz gefunden ist, aber auch dauerhaft sein. Ist aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung eine stationäre Pflege nötig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Generell zahlt die Krankenkasse, sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Die Höhe der Leistung beträgt 1.774 € für bis zu acht Wochen pro Jahr, die nicht aufeinanderfolgend genommen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen zur stationären Pflege

Was kostet die stationäre Pflege?

Bis zu 1.774 € übernimmt die Pflegekasse pro Jahr für die stationäre Pflege ab Pflegegrad 2. Dieser Betrag lässt sich mit der nicht genutzten Verhinderungspflege kombinieren, sodass ein weiterer Zuschuss geleistet wird.

Wer hat Anspruch auf stationäre Pflege?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anrecht auf eine stationäre Pflege. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

Haben Sie weitere Fragen und wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da!

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